Die Teilnahmebedingungen für den Friedenssong-Wettbewerb 2015

  • Es gibt keine Altersbegrenzung

  • Es können Schülerbands, Jugendbands, Bands aber auch einzelne Songwriter/innen mitmachen.

  • Alle Musikrichtungen sind zugelassen.

  • Der Song soll nicht älter als 3 Jahre sein (vom Zeitpunkt des letzten Friedenssong-Wettbewerb gerechnet).

  • Es muss sich um eigene Songs handeln. Coverversionen sind nicht zulässig.

  • Die Songs müssen live reproduzierbar sein - darunter verstehen wir mindestens im Halbplayback live zu singen, zur mitgebrachter eingespielter Musik oder idealerweise zur Begleitung durch Musikinstrumente bzw. Band. Die Musikerinnen und Musiker müssen auch diejenigen sein, die die Songs eingespielt haben.

  • Das Musikstück muss GEMA-frei sein. Deshalb darf weder der Texter noch der Komponist Mitglied bei der GEMA sein. Außerdem dürfen keine vertraglichen Bindungen zu Managementfirmen, Tonträger-Herstellern und/oder Exklusiverträge mit Musikverlagen bestehen, die eine Freigabe des Musikstücks verbieten. GEMA-Mitglieder können jedoch als Interpreten von GEMA-freien Stücken auftreten. Das gleiche gilt auch für Musikstücke aus Österreich, die AKM-frei und der Schweiz die SUISA-frei sein müssen.

  • Das Musikstück wird über die Musikseite www.friedensmusik.de der Allgemeinheit zum Anhören und Download freigegeben. Die Musikrechte bleiben grundsätzlich beim KünstlerIn.
  • Wenn mehrere Songs von einem Musiker/inn eingereicht wurden, kann er/sie nur einen Preis gewinnen. Es wird der Song mit der höchster Punktzahl für den Preis gewertet.

  • Bitte füge eine Übersetzung bei, wenn der Song nicht in Deutsch verfasst ist.

GEMA-frei sind alle Songs von Textern und Komponisten, die keine GEMA-Mitglieder sind.

 

Nach einer Vorauswahl der besten 20 Songs, werden durch eine Juryentscheidung 5 Preise vergeben.

 Insgesamt werden 5.300,- Euro Preisgelder ausgezahlt:

  • für den 1. Preis 2.000,- Euro,

  • für den 2. Preis 1.500,- Euro,

  • für den 3. Preis 1.000,- Euro,

  • für den 4. Preis    500,- Euro

  • für den 5. Preis    300,- Euro.

Die Gewinner werden beim Abschlusskonzert am 19.09.2015 in der Harmonie Bonn bekannt gegeben.

Zusätzlich werden die Songs der Gewinner auf der neuen CD "Songs für den Frieden Vol. 02" veröffentlicht und beim Abschlusskonzert Filmaufnahmen gemacht, die auf Filmportalen eingestellt werden.

Das Verfahren zur Anmeldung wird in dem Beitrag Der Anmeldebogen zum Deutschen Friedenssong-Wettbewerb 2015 erklärt.
Der Teilnehmer muss uns den ausgefüllte Anmeldebogen per Email und in gedruckter und unterschriebener Form per Post zuschicken. Es genügt nicht, uns den Anmeldebogen ausschließlich als Email-Anlage zu senden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bloßes Lob des Friedens ist einfach, aber wirkungslos. Was wir brauchen, ist aktive Teilnahme am Kampf gegen Krieg und alles was zum Krieg führt. Albert Einstein (1879-1955)